Ab dem 1. Januar 2026 gelten im EGW neue Statuten. Thomas Gerber ist Mitglied der Geschäftsstelle und Ressortleiter für Organisation und Kontakte. Im Interview erzählt er vom Prozess der Statutenrevision und den wesentlichen Neuerungen.
wort+wärch: Wann fand die letzte komplette Statutenrevision statt?
Thomas Gerber: Aufgrund des Zusammenschlusses der Evangelischen Gesellschaft des Kantons Bern (EGB) und des Verbandes Landeskirchlicher Gemeinschaften des Kantons Bern (VLKG) zum Evangelischen Gemeinschaftswerk (EGW) im Jahr 1996 wurden auch neue Statuten erforderlich. Seither sind dreissig Jahre vergangen.
Gab es in der Zwischenzeit kleinere Anpassungen?
In den Jahren 2000, 2002 und 2009 fanden zum Teil grössere Statutenänderungen statt. Die letzte Teilrevision wurde nötig, weil es eine Veränderung in der Leitungsstruktur gab. Aus der Leitung mit integriertem «Leitungsausschuss» wurde eine strategische Leitung mit Stimmrecht und eine operative Geschäftsstelle ohne Stimmrecht. Diese Leitungsform hat sich sehr bewährt.
Was ist der Grund, weshalb die komplette Revision jetzt ansteht?
Es gab vermehrt Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, dass der Bezirksrevisor nicht mehr Mitglied des EGW sein muss. Oder dass Delegierte nicht mehr zwingend aus dem Bezirksrat gewählt werden müssen. Der technischen Entwicklung sollte ebenfalls Rechnung getragen werden: Immer häufiger gelangten Anfragen an die Leitung, ob der Versand von Einladungen und Abstimmungsunterlagen auf elektronischem Weg möglich ist. Die finanziellen Kompetenzen waren seit dreissig Jahren auf demselben Stand, die Teuerung nicht. Das EGW hat nach zweijährigem Prozess im Jahr 2023 ein neues Leitbild kommuniziert und damit die längerfristige Strategie des EGW vorgegeben. Der Zeitpunkt für eine sowieso anstehende Statutenrevision ist nach der Leitbildentwicklung der richtige.
Wie lange hat der Prozess der Revision gedauert?
Im November 2023 entschied die Leitung, die Statuten zu revidieren und bildete eine Arbeitsgruppe. An der Delegiertenversammlung im Oktober 2025 wurden die Statuten genehmigt. Damit hat der Prozess genau zwei Jahre gedauert.
Welche Arbeiten und Abklärungen stehen dahinter?
Die Arbeitsgruppe hat sich zu mehreren Sitzungen getroffen und Artikel um Artikel geprüft und mit den über die Jahre gesammelten Anliegen aus den Bezirken in Übereinstimmung gebracht. Dabei wurde darauf geachtet, die Herkunft und den besonderen Auftrag des EGW zu erhalten, aber doch möglichst breit zu formulieren, damit in Zukunft vieles möglich bleibt. Die
Arbeitsgruppe stand in regelmässigem Austausch mit der Leitung, welche die grösseren Fragen der Statutenrevision an ihrer Retraite im Oktober 2024 behandelte. Anschliessend folgte eine juristische Begutachtung durch den Anwalt und Notar des Dachverbandes Freikirchen.ch. Im Frühling 2025 wurde den Delegierten der Statutenvorschlag präsentiert. Über den Sommer hindurch bestand die Möglichkeit, an einem Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen und Fragen zu stellen. Die Fragen wurden individuell beantwortet und die Rückmeldungen geprüft und eingearbeitet. Über die bereinigte Version wurde an der Delegiertenversammlung im Oktober diskutiert und abgestimmt.
Wie hast du den Prozess persönlich erlebt?
Die Vorgehensweise mit einer kleinen Arbeitsgruppe an der Spitze sowie den Ansprechgruppen Leitung und Delegierte, die den Prozess begleiteten und unterstützten, empfand ich als effizient. Das Vernehmlassungsverfahren und das Beantworten der Fragen war zwar aufwändig, hat aber viel dazu beigetragen, dass an der letzten Delegiertenversammlung nicht mehr über Detailfragen diskutiert werden musste, sondern eine breit akzeptierte Version der Statuten zur Abstimmung kam. Dass den Statuten schliesslich ohne Gegenstimme zugestimmt wurde, hat mich persönlich berührt.
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Die Statuten geben mehr Gestaltungsfreiheit in der Gemeinde, respektive in der Besetzung der Ämter. So ist zum Beispiel auch auf Ebene der Gemeinde ein Co-Präsidium möglich. Delegierte können neu Mitglieder aus der Gemeinde sein. Dies schafft eine stärkere Verbindung zur Gemeindebasis.
Auffallend sind die veränderten Bezeichnungen. Neu heissen die Bezirke «Gemeinden» und der Bezirksrat «Gemeindeleitung». Die Gründe für diese Änderung liegen in der geschichtlichen Entwicklung: «Bezirk» war über Jahrzehnte hinweg die Bezeichnung für ein geographisches Gebiet mit einem Hauptversammlungsort und einem oder mehreren sogenannten Orten. Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden Orte geschlossen. Die Mobilität der Gottesdienstbesucher nahm zu. Fahrdienste wurden angeboten. Die Bezirksarbeit konzentrierte sich mehr und mehr auf einen Ort. Zudem haben sich Bezirke immer mehr als Gemeinde verstanden und sich auch so benannt.
Die Kompetenzen in finanziellen Belangen sind angepasst, ebenso das Abstimmungsquorum bei Sachfragen, die nicht die Liegenschaften betreffen. Die elektronische Übermittlung von Einladungen zu Versammlungen sowie Dokumenten ist ausdrücklich möglich. Und schliesslich wird die weibliche und männliche Schriftform in den Statuten konsequent genannt.
Was sollten EGW-Mitglieder wissen?
Die Ausrichtung des EGW bleibt unverändert. Es versteht sich aufgrund seiner geschichtlichen Herkunft als eigentändige Gemeinschaftsbewegung innerhalb der reformierten Landeskirche und pflegt die Zusammenarbeit mit Landeskirchen, christlichen Gemeinschaften und Freikirchen. Wir bleiben Brückenbauer.
Die Gemeinden werden gestärkt und haben Gestaltungsfreiräume für ihre Arbeit vor Ort. Darum geht es bei den Statuten: um eine juristisch nötige, trockene Sache für eine fruchtbare Arbeit im Reich Gottes.
Artikel in der Februar-Ausgabe vom wort-wärch erschienen. | Das Interview wurde schriftlich geführt. Markus Richner-Mai, Redaktion | Bilder: zVg, Regula Sigrist