Die Ausländerarbeit des EGW - hope - hat eine erfreuliche Nachricht, es hat - rückwirkend auf den 1. Januar 2010 - die Steuerbefreiung erlangt.
Auszug aus dem Schreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern: Der Verein Hope bezweckt gemäss Art. 3 der Statuten die gesellschaftliche
Integration von verschiedensten Personengruppen wie Randgruppen und Personen mit Migrationshintergrund im Raum Bern-West. Er fördert die Integration auf Basis einer christlichen Grundhaltung durch verschiedene Unterstützungsangebote wie Deutsch- und PC-Kurse, Bewerbungsunterstützung und Kontakte zu Firmen (potentielle Arbeitgeber), Erledigung von Korrespondenzen der Migranten, Begleitung zu Ämtern und Behörden, Übersetzungsdienste und Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche. Des Weiteren bietet die Institution Aufgabenhilfe für Schüler der Unter- und Oberstufe, Kinder- und Jugendarbeit, an.
Der Verein Hope wird (…) rückwirkend ab 1. Januar 2010 wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit."
Dies bedeutet auch, dass "natürliche Personen (Spender) freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an das hope (…) von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können".
Pressetext